FC Bayern München Fanclub Zustorf

Auf geht´s Ihr Roten

Satzung

"FC Bayern München Fanclub Zustorf"

§ 1

Name uns Sitz des Vereins

Der Fanclub führt den Namen "FC Bayern München Fanclub Zustorf" und hat seinen Sitz in Zustorf.


§ 2

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3

Zweck des Vereins

Der Fanclub unterstützt die Ziele und Zwecke des FC Bayern München in sportlich fairer und vorbildlicher Weise, pflegt den Gemeinsinn und die Kameradschaft. Parteipolitische, rassistische und fanatische Bestrebungen sind ausgeschlossen.

§ 4

Beginn und Ende der Mitgliedschaft

Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit.

Beendet wird die Mitgliedschaft bei Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss.

Der Austritt aus dem Fanclub kann nur schriftlich gegenüber dem Vorstand erfolgen. Hierbei ist eine vierwöchige Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres einzuhalten.

Ein Ausschlusss kann erfolgen bei Verstoß gegen die Satzung, bei vereinsschädigendem Verhalten und bei Nichtbezahlung des Vereinsbeitrags.

Über den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Eine Rückzahlung der geleisteten Mitgliedsbeiträge, Sacheinlagen und Spenden ist ausgeschlossen.

§ 5

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

1. Der Vorstand

2. Die Mitgliederversammlung.

§ 6

Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus:

  • dem 1. Vorsitzenden,
  • dem 2. Vorsitzenden,
  • dem Schriftführer
  • dem Kassier
  • und 3 Beisitzern für besondere Aufgaben

2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.

3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlug auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in den Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden in fanclubüblicher Weise berufen werden.

5. Der Vorstand fasst die Beschlüsse mit einfachern Stimmenmehrheit der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

6. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatz bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.

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Mitgliederversamlung


Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal im Jahr durch den Vorstand einzuberufen. Die Mitglieder sind in geeigneter Form einzuladen. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Die Wahl des Vorstandes
  2. Die Wahl von zwei Rechnungsprüfern, diese dürfen dem Vorstand nicht angehören
  3. Die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Kassier
  4. Die Entgegennahme des Prüfberichts der Kassenprüfer und Erteilung der Entlastung
  5. Ernennung von Ehrenmitgliedern
  6. Die Beschlussfassung über Satzungsänderung
  7. Festlegung des Mitgliedsbeitrages
  8. Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

§ 8

Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Bei Verhinderung beider, ein vom 1. Vorsitzenden bestimmter Stellvertreter.

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienen.

Eine Vertretung in der Stimmabgabe ist nicht zulässig.

Die Beschlussfassung erfolgt durch offene Abstimmung, soweit nicht von einem Mitglied eine geheime Abstimmung verlangt wird.

Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 9

Wahlen

Die Vorstandschaft wird in offener Abstimmung gewählt, soweit nicht von einem Mitglied eine geheime Abstimmung verlangt wird.

Treten zu einer Wahl zwei oder mehr Bewerber an, so ist geheim zu wählen.

Bei Stimmgleichheit wird nochmals gewählt, sollte wieder Stimmengleich bestehen entscheidet das Los.

§ 10

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und jugendliche Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
  2. Zu den Ämtern des Vorstands kann nur gewählt werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  3. Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.
  4. Die mit dem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Ersatzansprüche für tatsächlich entstandene Auslagen.
  5. Die Mitgliedschaft begründet keinen Anspruch auf zugeteilte Eintrittskarten für Spiele des FC Bayern München. Eintrittskarten werden bei Überstelllung per Losverfahren zugeteilt. Die Durchführung des Losverfahrens obliegt der Vorstandschaft.
  6. Alle Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Fanclubs teilzunehmen. Bei Veranstaltungen und Ausflügen müssen Jugendliche unter 16 Jahren von einer Aufsichtsperson begleitet werden.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Fanclubs nach besten Kräften zu fördern und den Beitrag rechtzeitig zu entrichtet.

§ 11

Mitgliedsbeiträge

Es wird ein Mitgliedsbeitrag für Mitglieder erhoben; die Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre                  kein Beitrag

Jugendliche bis 18 Jahre                                      7,50 Euro

Erwachsene bis 67 Jahre                                    15,00 Euro

Erwachsene bis 80 Jahre                                    10,00 Euro

Ehrenmitglieder                                                  kein Beitrag

§ 12

Ehrenmitglieder

Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um den Fanclub besondere Verdienste erworben haben, sowie Mitglieder die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Sie haben alle Rechte der Mitglieder, sind jedoch von der Beitragszahlung befreit.

§ 13

Vermögen

Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Fanclubs werden ausschließlich zur Erreichung der Vereinszwecke verwendet.

§ 14 Satzungsänderung

Satzungsänderungen werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Ein Beschluss, der die Satzung ändert, bedarf der Mehrheit von zwei Drittel der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder.

§ 15

Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Fanclubs erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei drei Viertel der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.
  2. Die Mitgliederversammlung ernennt die zur Abwicklung der Geschäfte berechtigte Person.
  3. Im fall der Auflösung fällt das, nach Erfülllung aller Verbindlichkeiten, verbleibende Vermögen einer Einrichtung der Kinderkrebshilfe zu.

 § 16

Haftungsausschluss

Der Fanclub haftet nicht für Schäden, die im Rahmen von Veranstaltungen entstehen bzw. verursacht werden.
§ 17
Inkrafttreten
  1. Vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung des FC Bayern München Fanclub Zustorf am 30.01.2015 beschlossen.
  2. Sie tritt mit diesem Tag in Kraft.